Langjährige Expertise in der Waffensachkunde-Ausbildung: Bundesweite Lehrgänge und anerkannte Prüfungen seit dem Jahr 2000
Seit dem Jahr 2000 ist unser Unternehmen bundesweit etablierter Anbieter von Lehrgängen und Prüfungen zur Erlangung des Sachkundenachweises gemäß § 7 Waffengesetz (WaffG). Unser Angebotsspektrum umfasst die Qualifizierung von Sportschützen, Bewachungsunternehmen, Personen mit besonderem Gefährdungspotential, Fachpersonal für Distanzimmobilisation sowie Bootsführern. Die Lehrgänge qualifizieren ebenso zum Erwerb des Waffenscheins nach §§ 19 und 28 WaffG.
Zielgruppen und rechtliche Grundlagen:
Die Erlangung waffenrechtlicher Erlaubnisse ist an spezifische Voraussetzungen geknüpft, die wir durch unsere Ausbildungsangebote adressieren:
- Sportschützen: Der Erwerb von Sportwaffen setzt neben der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung den Sachkundenachweis gemäß § 7 WaffG sowie den Nachweis eines Bedürfnisses für eine schießsportliche Disziplin voraus.
- Gefährdete Personen: Für das zugriffsbereite Führen einer Schusswaffe benötigen gefährdete Personen einen Waffenschein gemäß § 19 WaffG.
- Bewachungsunternehmen und Wachpersonal: Auch Bewachungsunternehmen und deren Wachpersonal benötigen zum Führen einer Schusswaffe einen Waffenschein nach § 28 WaffG.
- Fachpersonal für Distanzimmobilisation: Hier gelten die gesonderten Anforderungen zur tierschutzgerechten Immobilisation aus der Distanz.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können die zuständigen Behörden Erlaubnisse zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen gemäß § 10 WaffG erteilen.
Nachweis der Sachkunde und regulatorischer Rahmen:
Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde erfolgt durch die erfolgreiche Teilnahme an unseren staatlich anerkannten Lehrgängen und dem Bestehen der entsprechenden Sachkundeprüfung. Die inhaltliche und zeitliche Ausgestaltung unserer Lehrgänge orientiert sich an den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV).
Qualifikation und Anerkennung:
Unsere Lehrgänge und Prüfungen werden von erfahrenen und qualifizierten Sportschützen, Jägern und Sachverständigen durchgeführt. Sie sind seit dem 23.11.2000 unter der Zulassungsnummer III/4 beim Landratsamt Regensburg als Nachweis der Waffensachkunde für Erlaubnisse nach § 10 Abs. 1 S. 1, Abs. 3, Abs. 4 S. 1 WaffG offiziell anerkannt.
Unsere Lehrgänge und Prüfung werden von erfahrenen Sportschützen, Jägern und Sachverständigen durchgeführt.
Sie sind beim Landratsamt Regensburg als Nachweis der Waffensachkunde für Erlaubnisse nach § 10 Abs. 1 S. 1, Abs. 3, Abs. 4 S. 1 WaffG seit 23.11.2000 unter der Zulassung III/4 registriert.
Wir gewährleisten durch unsere langjährige Expertise und die Erfüllung höchster Qualitätsstandards die fundierte und den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Ausbildung im Bereich der Waffensachkunde.