Seit dem Jahr 2000 bieten wir bundesweit Lehrgänge und Prüfung zur Erlangung des Nachweises zur Waffensachkunde für Sportschützen, Bewachungsgewerbe, gefährdete Personen und Bootsführer gemäß § 7 Waffengesetz, inklusive § 19 und § 28 für den Waffenschein an.
Die Lehrgänge und Prüfungen werden von erfahrenen Sportschützen, Jägern und Sachverständigen durchgeführt. Sie sind beim Landratsamt Regensburg als Nachweis der Waffensachkunde für Erlaubnisse nach § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 WaffG seit 23.11.2000 unter der Zulassung III/4 registriert.