Waffensachkunde für Bewachungspersonal und gefährdete Personen

Bewachungspersonal und gefährdete Personen legen die Prüfung der Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG für Erlaubnisse nach § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 WaffG ab.

Waffensachkunde für Bewachungspersonal und gefährdete Personen

Die erworbene Sachkunde ist ausreichend für die Erteilung aller waffenrechtlichen Erlaubnisse mit Ausnahme von § 26 WaffG.

Der Lehrgang für Waffensachkunde für Bewachungspersonal und gefährdete Personen erstreckt sich über drei Tage zu je acht Stunden. Normalerweise finden diese an drei Samstagen hintereinander statt. Zusätzlich bieten wir Ihnen falls gewünscht weitere Termine an.

Ablauf des Lehrgangs

Am ersten Tag vermitteln wir Ihnen vormittags die theoretischen Inhalte in Anlehnung an den Fragenkatalog. Nachmittags trainieren wir dann den sicheren Umgang mit Kurzwaffen.

In den Wochen zwischen den Terminen lernen Sie eigenständig die Fragen aus dem Fragenkatalog. Hierzu steht Ihnen auch unser Sachkundetrainer und die Unterlagen auf unseren Seiten zur Verfügung.

Für den zweiten Tag ist die Vertiefung der Handhabung geplant. Zusätzlich erarbeiten wir Beispiele für Situationen bei der Bewachung.

Am dritten Tag klären wir vormittags gemeinsam offene Fragen sofern sich welche ergeben haben. Nachmittags führen wir die sichere Handhabung von Kurzwaffen und Langwaffen fort.

Die Prüfung ist vergleichbar zu der von Sportschützen und Bootsführern. Sie werden allerdings nur im sicheren Umgang mit Kurzwaffen geprüft.

Auf Wunsch prüfen wir Sie auch in der Handhabung mit Langwaffen, dadurch ist der Sachkundenachweis zusätzlich für schießsportliche Erlaubnisse ausreichend.

Inhalte der Waffensachkunde für Bewachungspersonal und gefährdete Personen

Zusätzliche Inhalte der Waffensachkunde sind der Umgang mit Munition sowie die Kenntnis der Technik, Kennzeichnung, des Aufbaus und innen- und außenballistische Eigenschaften von Waffen, Munition und Geschossen.

Das deutsche Waffenrecht wird ebenso behandelt wie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten von Erlaubnisinhabern. Die ist beispielsweise auch die Aufbewahrung von Waffen und Munition.

Ein sehr wichtiges Thema ist die Kenntnis von Notwehr und Notstand, insbesondere in Verbindung mit Schusswaffen. Neben Beispielen für Notwehr und Notstand werden wir die Sinnhaftigkeit und Konsequenzen von Schusswaffengebrauch bei Notwehr erörtern.

Ein weiteres Kapitel für die Waffensachkunde ist der Aufbau und die Verwendung von Not- und Seenotsignalmitteln.

Auch der Kleine Waffenschein für Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen wird in Hinblick auf Kennzeichnung und das Führen von diesen Waffen behandelt.

Wir werden Sie ausreichend und umfassend auf die Prüfung der Waffensachkunde für Sportschützen und Bootsführer vorbereiten. Mit Ihrer persönlichen Vorbereitung des amtlichen Fragenkatalogs ist die Prüfung gut zu schaffen!

Kosten

Die Kosten für den Lehrgang finden Sie hier.