Kennzeichnung von Waffen und Munition

Kennzeichnung von Feuerwaffen

Feuerwaffen müssen nach ihrer Herstellung oder Verbringung unverzüglich auf den hierfür festgelegten wesentlichen Teilen deutlich sichtbar und dauerhaft folgende Angaben erhalten. § 24 Abs. 1 WaffG

Die in kursiv ergänzten Angaben finden sich abweichend vom WaffG so im amtlichen Fragebogen des BVA.


Anzeige

  • den Namen, die Firma oder eine eingetragene Marke des Herstellers der Schusswaffe, auch Herstellerzeichen
  • für das Herstellungsland das zweistellige Landeskürzel nach ISO-Norm 3166-11
  • die Bezeichnung der Munition oder, wenn keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung des Laufkalibers, auch: Bezeichnung der Geschosse
  • bei Schusswaffen, Importwaffen, die aus einem Staat, der nicht Mitgliedstaat ist (Drittstaat) in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden, zusätzlich das Landeskürzel nach ISO-Norm 3166-11 für den Drittstaat und das Jahr des Verbringens
  • eine fortlaufende Nummer (Seriennummer), auch Herstellungsnummer

Feuerwaffen müssen für ihre Fertigstellung dem Beschuss vorgelegt werden, nach dem Beschussgesetz ergeben sich weitere notwendige Kennzeichnungen. Wird ein wesentliches Teil ausgetauscht, verändert oder instandgesetzt, muss die Schusswaffe erneut zum Beschuss vorgelegt werden. Erst dann ist die Waffe zum Schießen zugelassen.

  • Beschuss– und Prüfzeichen die nach dem Beschuss anzubringen sind. § 6 BeschG Hierbei werden Haltbarkeit, Funktionssicherheit, Maßhaltigkeit und die obige Kennzeichnungen geprüft. § 5 BeschG

Schussapparate § 7 BeschG, SRS Waffen § 8 BeschG und unbrauchbar gemachte Schusswaffen § 8a BeschG sowie wesentliche Teile erlaubnisfreier Schusswaffen § 24 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 WaffG benötigen abweichend davon nur Angaben über Hersteller und Munition. § 24 Abs. 1 S. 2 WaffG

Schusswaffen für kunsthistorisch bedeutsame Sammlungen oder nach Deutschland verbrachte unbrauchbar gemachte Schusswaffen müssen nicht gekennzeichnet werden. § 24 Abs. 1 S. 3 WaffG

Beschusszeichen

Das Beschusszeichen oder die Beschussmarke wird bei einer Feuerwaffe auf allen wesentlichen und zusätzlich auf den höchstbeanspruchten Teilen nach dem Beschuss angebracht.

Als Beschusszeichen ist der Bundesadler Endbeschuss Nitropulver BRD 1991mit einem Buchstaben für die Art des Beschusses vorgesehen.

  • N für Beschuss mit Nitropulver, genauer: Nitrozellulosepulver, ab dem Bundeswaffengesetz BWaffG von 1968 Normalbschuss vgl. Wirnsberger, Gerhard: Beschusszeichen, (4. Auflage), dwj Verlags-GmbH, Blaufelden, 2011, S. 83
  • V für den verstärkten Beschuss für glatte Läufer für das Verschießen von Munition mit überhöhtem Gasdruck
  • SP für den Beschuss mit Schwarzpulver
    • PN für den Beschuss mit Schwarzpulver “poudr noir”
  • L für den Beschuss mit entzündbarem flüssigem oder gasförmigem Gemisch oder Treibladung
  • J für den Instandsetzungsbeschuss bei erneuter Prüfung
  • F für den freiwilligen Beschuss
  • B für den Beschuss von Böllern

Ab dem 20.10.2014 wird das CIP (C.I.P. = Commission Internationale Permanente) Zeichen verwendet.

  • N für Normalbeschuss (Nitropulver, aber auch flüssiges oder gasförmiges Gemisch, Instandsetzung und freiwilliger Beschuss)
  • S für verstärkten Beschuss
  • PN für Schwarzpulverbeschuss
  • mit Lilie für Stahlschrotbeschuss

Höchstbeanspruchte Teile nach dem Beschussgesetz sind § 2 Abs. 2 BeschG

  • Lauf
    • Austauschläufe (ohne Nacharbeit austauschbar)
    • Wechselläufe (für eine bestimmte Waffe vorgefertigt und müssen eingepasst werden)
    • Einsteckläufe (ohne eigenen Verschluss für Lauf größeren Kalibers
  • Verschluss als das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil
  • Patronen– oder Kartuschenlager, wenn dieses nicht bereits Bestandteil des Laufs
  • Verbrennungskammer und die Einrichtung zur Erzeugung des Gemisches bei Schusswaffen und Geräten , bei denen zum Antrieb ein entzündbares flüssiges oder gasförmiges Gemisch verwendet wird
  • Antriebsvorrichtung bei Schusswaffen mit anderem Antrieb, sofern sie fest mit der Schusswaffe oder dem Gerät verbunden ist
  • das Griffstück oder sonstige Waffenteile bei Kurzwaffen, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind
  • Wechseltrommeln für ein bestimmtes Revolvermodell (die ohne Nacharbeit wechselbar)

Anerkannt werden alle Beschusszeichen anderer Staaten, die dem Übereinkommen über die gegenseitige
Anerkennung von Beschusszeichen und Prüfzeichen beigetreten sind.

  • Belgien
  • Chile
  • Deutschland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Großbritannien
  • Italien
  • Österreich
  • Russland
  • Slowakische Republik
  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn

Auch anerkannt werden:

  • CSSR
  • DDR
  • Deutsches Reich (Hakenkreuz muss vom Beschussamt mit X versehen werden)

Nicht anerkannt werden zum Beispiel:

  • Canada
  • USA
  • Schweiz

Keine Beschusszeichen sind: PTB im Kreis , BKA in Raute oder PTB im Trapez .

Druckluftwaffen (auch >7,5 Joule) und SRS Waffen benötigen kein Beschusszeichen.

Alte Beschusszeichen

Quellen

Beschuss Büchsen Nitropulver Deutschland bis 1939 Beschuss Büchsen Nitropulver Deutschland 1912 – 1939

Endbeschuss Nitropulver Deutschland 1939 - 1945 Endbeschuss Nitropulver Deutschland 1939 – 1945

Beschusszeichen Nitropulver DDR 1975 - 1990 Endbeschuss Nitropulver Deutschland 1950 – 1952

<nicht ausgefüllter Adler bei Wirnsberger> Endbeschuss Nitropulver 1952 – 1968

Endbeschuss Nitropulver Deutschland 1945 - 1990 Endbeschuss Normalbeschuss Deutschland 1968 – 1990 bzw.
der stilisierte Bundesadler seit Juni 1971

Endbeschuss Nitropulver BRD 1991 Endbeschuss Normalbeschuss Deutschland ab 1991 (bis 20.10.2014, dann eigentlich , aber in der Anlage 2 der Beschussverordnung ist nur der Bundesadler aufgeführt)

Beschusszeichen Nitropulver DDR 1975 - 1990 Endbeschuss Nitropulver DDR 1945 – 1950 und 1975 – 1990

Endbeschuss DDR 1950 – 1975

Beschusszeichen Nitrobeschuss DDR 1950 - 1975 Ergänzung Endbeschuss Nitropulver DDR 1950 – 1975

Prüfzeichen

Stahlschrotbeschuss

Für Waffen mit glatten Läufen für einen Stahlschrotbeschuss mit verstärkter Ladung wird die Waffe mit einer Lilie Stahlschrotbeschuss versehen. § 9 Abs. 3 Nr. 2 BeschussV und Anlage II Abb 2 BeschussV

Ortszeichen

Neben dem Beschusszeichen wird auf der Waffe das Ortszeichen des Beschussamtes vermerkt. § 9 Abs. 3 Nr. 1 BeschussV

  • Berlin
  • Hannover
  • Kiel
  • Köln
  • Mellrichstadt
  • München
  • Ulm
Jahreszeichen

Das Datum des Beschusses wird als Jahreszeichen auf einem höchstbeanspruchten Teil der Waffe angebracht. Das Jahreszeichen besteht aus den beiden letzten Ziffern der Jahreszahl, denen die Monatszahl angefügt werden kann. Auf Antrag können die beiden Ziffern der Jahreszahl als Buchstaben A = 0, B = 1, C = 2, D = 3, E = 4, F = 5, G = 6, H = 7, I oder J = 8, K = 9 angebracht werden. § 9 Abs. 3 Nr. 3 BeschussV

Feuerwaffen < 7,5 Joule

Feuerwaffen mit einem Patronenlager von maximal 5mm Durchmesser und 15mm Länge, bzw. 6 mm Durchmesser und 7mm Länge und einer Bewegungsenergie der Geschosse von höchstens 7,5 Joule unterliegen nicht der Beschusspflicht, aber einer Bauartzulassung. § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BeschG und § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BeschG

Diese Feuerwaffen müssen mit einem F im Fünfeck gekennzeichnet sein, da sie Geschossen weniger als 7,5 Joule § 24 Abs. 2 WaffG aber mehr als 0,5 Joule Anlage 2 Absch. 3 Unterabschn. 1 Nr. 1. a) Bewegungsenergie erteilen.

Zusätzlich müssen sie mit dem Zulassungszeichen PTB im Quadrat versehen werden. Anlage II Abb. 5 BeschussV

Als Beispiel sei hier das sogenannte Kleinstkaliber 4mmM20 genannt.

Schreckschuss-, Reizgas- und Signalwaffen

SRS – Schreckschuss-, Reizgas- und Signalwaffen müssen bauartzugelassen sein § 8 Abs. 1 S. 1 BeschG oder den Rechtsvorschriften eines anderen Staates entsprechen § 8 Abs. 1 S. 2 BeschG

Sie müssen bauartzugelassen mit dem Zulassungszeichen PTB im Kreis Anlage II Abb. 6 BeschussV versehen sein.

Druckluftwaffen

Druckluftwaffen Anlage 1 Abschn. 1 Unterabschn. 1 Nr. 2.9 WaffG sind bezüglich Erwerb und Besitz erlaubnisfrei, wenn sie Geschossen weniger als 7,5 Joule erteilen. Wurden die Waffen nach dem 1. Januar 1970 oder 2. April 1991 (und ind dem im Einigungsvertrag genannten Gebiet: DDR) Anlage 2 Abschn. 2 Unterabschn. 1 Nr. 1.2 WaffG hergestellt, benötigen das Kennzeichen F im Fünfeck . Anlage 2 Abschn. 2 Unterabschn. 1 Nr. 1.1 WaffG

Dekorationswaffen

Unbrauchbar gemachte Schusswaffen – Dekorationswaffen Anlage 1 Abschn. 1 Unterabschn. 1 1.4 WaffG Schusswaffen, die nach dem 01.04.2003 unbrauchbar gemacht wurden, erfordern ein Zulassungszeichen § 8a Abs. 2 BeschG , Ortszeichen des Beschussamtes in Raute. Anlage II Abb. 11 BeschussV

  • Berlin
  • Hannover
  • Kiel
  • Köln
  • Mellrichstadt
  • München
  • Suhl
  • Ulm


Kennzeichnung von Munition

Randfeuerpatronen

Herstellerzeichen auf der Hülse

lfB steht für “lang für Büchsen” oder

lr für “long rifle” in der Bedeutung von Kleinkalibermunition.

lfB Z (Zimmer) Zimmerpatrone mit einer extra schwachen Ladung

lfB Sub Sonic (Unterschallmunition) Mündungsgeschwindigkeit ist kleiner als die Schallgeschwindigkeit

lfB SV (Standard Velocity) Normale Geschwindigkeit)

lfB HV (High Velocity) Hohe Geschwindigkeit)

lfB Hyper Velocity (Sehr hohe Geschwindigkeit)

Mag. (Magnum) kennzeichnet Munition mit höherer Feuerkraft in der gleichen Kaliberklasse.

Kennzeichnung von Zentralfeuerpatronen

Herstellerzeichen auf der Hülse

Munitionsbezeichnung auf der Hülse

Munitionsbezeichnung “R” bedeutet Patrone mit Rand.

Schrotpatronen mit Zentralfeuerzündung

Das Kaliber in Anzahl Kugeln, die aus einem englischen Pfund Blei (453,6 g) gewonnen werden können: z.B. kann man 12 Kugeln im Kaliber 12 aus einem Pfund Blei gießen. Die einzelne Kugel hat dann den Durchmesser von 18,53 m. Bei Kaliber 20 wäre der Durchmesser demnach 14,71 mm, also entsprechend kleiner, da ja auch mehr Kugeln aus dem Pfund gegossen werden können.

Das Kaliber .410 wird in Zoll angegeben und hat einen Durchmesser von 10,2 mm

Gängige Kaliber sind 12, 16, 20 und .410.

Längenangabe auf der Hülse entspricht der Länge des Patronenlagers. Die Patrone ist entsprechen kürzer, da sich der Bördelverschluss öffnet und dann immer noch im Patronenlager Platz finden muss. Also ist die Längenangabe die Länge der abgeschossenen, geöffneten Patrone.

Aus einem Lauf mit Patronenlager kürzer als die Hülse darf diese Patrone nicht abgeschossen werden. Ausnahme wäre nur die Schrotpatrone mit Länge 67,5 mm, die auch aus einem Patronenlager der Länge 65 mm verschossen werden darf.

Gängige Längen sind: 65 mm (alte Waffen), 67,5 mm, 70 mm und 76 mm.

Der Schrotkorndurchmesser gibt an, wie groß die einzelnen Schrotkugeln sind. Diese Angabe ist neben dem Einsatzzweck zusätzlich für den Gefahrenbereich wichtig. Hier gilt die Regel, Durchmesser in Millimetern der Schrotkugeln sind 100 Metern Gefahrenbereich. Bei einem Schrotdurchmesser von 3 mm wären das dann 300 m.

Die internationale Größenangabe entspricht in Millimetern wie in der Tabelle angegeben, beide Bezeichnungen sind auf Schrotpatronen gebräuchlich:

  • 000 = 9 mm
  • 00 = 8,5 mm
  • Nr. 1 = 4 mm
  • Nr. 2 = 3,7 / 3,75 mm
  • Nr. 3 = 3,5 mm
  • Nr. 4 = 3,2 / 3,25 mm
  • Nr. 5 = 3 mm
  • Nr. 6 = 2,7 mm
  • Nr. 6½ = 2,6 mm
  • Nr. 7 = 2,5 mm
  • Nr. 7½ = 2,41 mm
  • Nr. 7¾ = 2,3 mm
  • Nr. 8 = 2,2 mm
  • Nr. 9 = 2 mm
  • Nr. 10 = 1,7 mm

Ab 6 mm Schrotkorndurchmesser spricht man von Posten, englisch “Buckshot”.

Bei Schrotpatronen mit erhöhten Gasdruck bis 1050 bar ist zusätzlich die Angabe “Magnum” erforderlich.

Signalpatronen im Kaliber 4

Signalpatronen im Kaliber 4, 26,5 mm (genau wären es: 26,77 mm), haben neben einer farblichen Kennzeichnung auch verschieden Hülsenböden, die bei Dunkelheit erfühlt werden können.

  • Rauchstrich orange DM22,
  • Gelb DM36,
  • gelb Fallschirm DM516,
  • Signalmeldung DM19,
  • Lichtmess DM17,
  • Schallmess DM27,
  • Einzelstern grün DM11B1,
  • Einzelstern rot DM13B1,
  • Einzelstern weiß DM15B1,
  • Mehrstern grün DM21A1B1,
  • Mehrstern rot DM23A1B1,
  • Mehrstern weiß DM25A1B1,
  • weiß Fliegerkennung DM33,
  • Rauch und Licht Fliegeralarm DM37,
  • Rauchstrich violett DM24 und
  • Licht und Schall ABC Alarm DM47.

Kartuschenmunition

Kartuschenmunition für Bolzenschussgeräte zur Betäubung von Tieren im Kaliber 9 × 17 mm werden nach der Stärke farblich am Etikett und Zündhütchen gekennzeichnet.

  • 1 weiß oder braun : schwächste Ladung
  • 2 grün : schwache Ladung (für Schweine und Kleintiere (Kälber, Schafe))
  • 3 gelb : mittlere Ladung (für Großvieh wie Kühe, Pferde und leichte Ochsen)
  • 4 blau : starke Ladung (für schwere Bullen und Ochsen)
  • 5 rot : sehr starke Ladung (für schwerste Tiere)
  • 6 schwarz : stärkste Ladung

Kleinste Verpackungseinheit

  • Hersteller- oder Fertigungszeichen
  • Fertigungsserie, Losnummer
  • Patronendaten, Bezeichnung der Munition
  • Zulassungszeichen

Frage 3.08: ” Hersteller- oder Fertigungszeichen”

Frage 3.16: “Fertigungszeichen (Fertigungsserie)”

Kennzeichnung der Verpackung von Reizstoffgeschossen und Reizstoffsprühgeräten.
Auf dem Hülsenboden ist das Kurzzeichen für den enthaltenen Reizstoff anzugeben.

██ Blau – Reizstoffmunition mit CN (Chloracetophenon)

██ Gelb – Reizstoffmunition mit CS (Chlorbenzalmalondinitril)

██ Rot – sonstige Reizstoffmunition (z. B. Nonivamid – Pfeffer)